„Inklusion in der beruflichen Bildung ! ?“
Politischer Prozess
Sachstand: 23.06.2011
• Am 13. Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das dazugehörige Zusatzprotokoll angenommen. Anlass war die Tatsache, dass rund 650 Mio. Menschen auf der Welt mit einer Behinderung leben und es nur in etwa 40 Staaten Vorschriften gibt, die die Rechte behinderter Menschen besonders schützen. Deutschland hat die Konvention und das Zusatzprotokoll am 30. März 2007 unterzeichnet und am 21. Dezember 2008 als Gesetz beschlossen (Anlagen I).
• Die Kultusministerkonferenz hat am 18. November 2010 ein Positionspapier zu den pädagogischen und rechtlichen Aspekten der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Titel: „Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention ? VN ?BRK) in der schulischen Bildung.“ (Anlage II)
• Aufbauend auf dieses Positionspapier hat die KMK am 17. Februar 2011 die ländergemeinsame Empfehlung „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ zur Anhörung für die Fachöffentlichkeit freigegeben. (Anlage III)
• Weiterhin hat der Unterausschuss für Berufliche Bildung der KMK am 24. März 2011 in Berlin vereinbart, ein Arbeitspapier zum Thema „Berufliche Bildung und Inklusion“ zu erarbeiten. Hierzu wird unter der Federführung von Bremen und unter Beteiligung von Nordrhein-Westfalen sowie des Sekretariats eine länderoffene ad hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet. Die AG trifft sich erstmalig am 29. Juni 2011.
Anlage I: Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008
Anlage II: Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - VN-BRK) in der schulischen Bildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.11.2010)
Anlage III: Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen Stand: 03.12.2010